Ehepartnerzuschlag
Informationen
Viele Soldatinnen und Soldaten werden ins Ausland versetzt – oft begleitet von ihren Ehepartnerinnen oder Ehepartnern, die dafür berufliche Einschränkungen in Kauf nehmen. Seit dem 6. März 2025 gibt es einen wichtigen Fortschritt: Der Ehepartnerzuschlag (EPZ) wurde gesetzlich verankert. Er soll den Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge für mitausreisende Ehegatten ermöglichen.
Was ist der Ehepartnerzuschlag?
Der EPZ ist ein finanzieller Zuschlag, der speziell dafür gedacht ist, die Altersvorsorge des mitreisenden Ehepartners aufzubauen. Damit soll verhindert werden, dass durch die Aufgabe der Erwerbstätigkeit in Deutschland später Lücken in der Altersvorsorge entstehen.
Wer kann den Zuschlag bekommen?
Anspruchsberechtigt sind Bundeswehrangehörige, die eine allgemeine Auslandsverwendung im Geschäftsbereich des BMVg und des Auswärtigen Amtes (AA) wahrnehmen.
Wie hoch ist der Zuschlag?
Bis zu 18,6 % des Grundgehalts (maximal bis zur Besoldungsgruppe A14). Der Zuschlag ist zweckgebunden und muss für die Altersvorsorge des Ehepartners verwendet werden.
Wie beantrage ich den Zuschlag?
Reserviere hier einen Beratungstermin. Alle weiteren Anträge erhältst du von uns im Anschluss kostenfrei.
Über uns
Team EPZ – Marcel Arndt und Crew
Wir sind die Spezialisten und beraten derzeit Soldaten sowie Beamte und deren Ehepartner und Ehepartnerinnen weltweit. Dies gelingt uns durch völlig digitale Prozesse (völlig Orts- und Zeitunabhängig) sowie eine einzigartige und auf Ihre Situation abgestimmte Lösung.
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